Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck

Wichtig für alle Europa-Park Besucher:

Achtung - Kinderspielzeug / Accessoires die Waffen imitieren (wie zum Beispiel Kinderschwerter, Handgranaten-Gürtelschnallen oder Spielzeugpistolen) gehören nicht ins Handgepäck.

Wichtig! - Zeigen Sie diese Gegenstände (Spielzeugwaffen & Accessoires) beim Flughafen-Check-In unaufgefordert vor und verstauen Sie es anschließend im aufzugebenden Gepäck.

Die Regelungen der EU (November 2006):

Flüssigkeiten dürfen nur noch eingeschränkt in die Kabine mitgenommen werden:

Auf allen Flügen, die in der EU starten - auch auf Inlandsflügen - dürfen Flüssigkeiten nur noch in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden.

  • Alle Behältnisse bis max. 100 ml
          Fassungsvermögen müssen in einem transparenten,
          wiederverschließbaren 1-l-Beutel verpackt sein
  • Ein Beutel pro Fluggast
  • Der Beutel muss vollständig geschlossen sein

Beispiele für Flüssigkeiten:

  • Parfums, Cremes, Gels, Lotionen, Sprays,
  • Shampoos, Deos, Öle, Mascara,
  • Pasten - einschließlich Zahnpasta,
  • Getränke, Suppen, Sirupe, etc.

 

Flüssigkeiten im Handgepäck

Medikamente und Spezialnahrung (zum Beispiel Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Flyer mit den Bestimmungen - Quelle: EU

Medizin-Babynahrung

 

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