Zoll & Grenzkontrollen
am Black Forest Airport Lahr gelten folgende Regelungen:
Zollabfertigungen für nichtgewerbliche Flüge, welche aus Nicht-EU-Ländern ankommen oder solche Länder als nächsten Zielort haben, sind mindestens zwei Stunden vor der geplanten Landung bzw. geplantem Start bei BFAL Ops anzumelden. Zur Zollanmeldung werden benötigt:
Flüge zum gewerblichen Güter- oder Passagierverkehr mit Nicht-EU-Ländern bedürfen einer Befreiung vom Zollflugplatzzwang. Diese wird auf Antrag erteilt. Der Antrag ist so früh wie möglich, mindestens jedoch 3 Werktage vor der geplanten Flugdurchführung an BFAL Ops zu richten. Grenzkontrollen: Grenzkontrollen für alle Flüge aus oder in Länder, die dem Schengener Abkommen nicht beigetreten sind, sind mindestens zwei Stunden vor der geplanten Landung bzw. geplantem Start bei BFAL Ops anzumelden. Operations Kontakt (Ops) +49-7821-994-200 ops@blackforest-airport.com |
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